Ambulante Jugendhilfe
Jede Familie, jedes Kind und jede Situation ist anders.
Zur optimalen Förderung bieten wir Ihnen Module, aus denen Sie Ihr Angebot selbst zusammenstellen können:
Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII
Für Familien mit Kindern ab dem Säuglingsalter die in Krisen- oder Konfliktsituationen sind oder in Alltagsproblemen stecken und für alleinerziehende Personen, die im familiären Alltag stark belastet sind.
Erziehungsbeistandschaften
§ 30 SGB VIII
Für Eltern, Kinder und Jugendliche von 10 bis 21 Jahren mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Konflikten in Familie, Schule oder Freundeskreis.
Aufsuchende Familientherapie
§ 27,3 SGB VIII
Für Familien, die betroffen sind von Resignation, Motivationsmangel, beschränkten Ressourcen zur Konfliktlösung, wiederkehrenden Krisen, Krisen durch Trennung, Scheidung oder Tod und Krisen, die über mehrere Generationen bestehen.
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Ambulante Eingliederungshilfe
§ 35a SGB VIII
Für Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung eingeschränkt oder bedroht und dadurch in ihrer sozialen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind.
Soziale Gruppenarbeit
§ 29 SGB VIII
Für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 18 Jahren, die Entwicklungsrückstände und Verhaltensprobleme, speziell Defizite im Sozialverhalten, überwinden und dies im Training erlernen wollen.
Schulbegleitung
§ 35a SGB VIII
Für Kinder und Jugendliche mit der Diagnose nach § 35a SGB VIII bei vorliegender oder drohender seelischer Behinderung, mit einem zu bearbeitenden Integrationsrisiko.
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Ansprechpartnerin Landkreis Bayreuth
Jasmin Kuppe
0151 40323093

Ansprechpartnerin Stadt Hof
Nadine Weiss
0171 6862425

Ansprechpartner Landkreis Hof
Michael Wilfert
0172 8949154

Ansprechpartner Wunsiedel
Alex Kretschmer
0178 2989079