Eingliederungshilfen
Schulassistenz
Für Kinder und Jugendliche mit der Diagnose nach § 54 SGB XII bei körperlicher und geistiger Behinderung.
Schulbegleitung
Für Kinder und Jugendliche mit der Diagnose nach § 35a SGB VIII bei drohender seelischer Behinderung.
Ziel von Schulbegleitung und Schulassistenz ist es, ergänzend zu den Aufgaben der Schule, eine Teilhabe der Schüler*innen am Unterricht zu ermöglichen. Durch intensive Begleitung soll sich diese Hilfe selbst überflüssig machen.
Sie zielt darauf ab, eine größtmögliche Selbständigkeit der Schüler*innen zu erreichen und im Laufe der Begleitung die Unterstützung möglichst weit zurückzunehmen.
Behinderungsbedingte Teilhabehemmnisse sollen durch die Begleitung ausgeglichen werden.
Ambulant betreutes Einzelwohnen
Für volljährige Menschen mit seelischen Behinderungen im Sinne der §§ 53, 54 SGB XII oder psychisch kranke Menschen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Für diejenigen, die weitgehend selbständig und selbstbestimmt leben und wohnen möchten, doch durch ihre Einschränkungen Unterstützung durch Fachpersonal benötigen.
Das Angebot dient der Förderung der selbstständigen Lebensführung und richtet sich an die Betroffenen, denen auf diese Weise ein Verbleiben bzw. eine Rückkehr und Teilhabe im gesellschaftlichen Kontext ermöglicht wird.
Ziel ist das selbstbestimmte Leben der Menschen mit Behinderung. Unser Auftrag dabei ist es, sie zu unterstützen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und so eine Benachteiligung zu vermeiden oder ihr entgegenzuwirken.

Ansprechpartnerin
Katharina Dorschky
0176 34636884